Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Mehrens Versicherungs- und Finanzmakler GmbH & Co. KG
Hundsmühlerstraße 132
26131 Oldenburg
Telefon: +49 441 35063430
E-Mail: info@agentur-mehrens.de

Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementär)

Mehrens Beteiligungs GmbH
(Anschrift s.o.)
Amtsgericht Oldenburg
Handelsregister HRB 216748
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Mehrens
Telefon: +49 441 35063430
E-Mail: info@agentur-mehrens.de

Handelsregistergericht

Oldenburg, HRA 207153

Aufsichtsbehörde

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Moslestraße 6
26122 Oldenburg
Telefon: +49 441 2220-0
Telefax: + 49 441 2220-111
info@oldenburg.ihk.de
www.ihk-oldenburg.de

Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 GewO
Berufsbezeichnung: Immobilienmakler

Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler;
Bundesrepublik Deutschland Versicherungsvermittlerregister: www.vermittlerregister.info
Registrierungsnummer: D-6KDZ-LVU1M-52

Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO
Berufsbezeichnung: Finanzanlagenvermittler;
Bundesrepublik Deutschland Versicherungsvermittlerregister: www.vermittlerregister.info
Registrierungsnummer: D-F-161-HAHK-01

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gemäß § 34 f Gewerbeordnung zulässig ist.

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler
34 c, §34 d und § 34 f Gewerbeordnung
§ 59-68 VVG
VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Internetseite www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: +49 180 6005850*
www.vermittlerregister.info
*Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf

Der Gewerbetreibende besitzt keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder an den Stimmrechten oder Kapital eines bestimmten Versicherungsunternehmens.

Angaben zur Vermögensschaden- und Berufshaftpflichtversicherung

Für die Mehrens Versicherungs- und Finanzmakler GmbH & Co. KG besteht eine Vermögensschaden- und Berufshaftpflichtversicherung, die in der Höhe die Mindestanforderungen des §9 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) übersteigt. Risikoträger ist die Allianz Versicherung AG. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Dienstleistungen in Europa.

Name und Sitz des Versicherers:
Allianz Deutschland AG
Königinstraße 28
80802 München

Streitschlichtung

Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teil:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten nach § 2 Abs. 6 Nr. 8 KGW

Bei der Beratung zu und der Vermittlung von Versicherungsverträgen wird die Vertriebsgesellschaft mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen betraut. Hierunter fällt die Betreuung hinsichtlich von Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Krankenversicherungen usw. Die Erlaubnis wurde erteilt von der IHK des zuständigen Landkreises. Die Vertriebsgesellschaft ist im Versicherungsvermittlerregister eingetragen. Weitere Infos siehe oben.

Die Anlageberatung und der Vermittlung von Finanzinstrumenten gem. § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach § 34 f GewO. Der Vermittler ist im Namen und auf Rechnung der nachfolgenden Vertriebsgesellschaft tätig und damit Gewerbetreibender nach § 84 HGB. Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstrumentes findet grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Die Vertriebsgesellschaft hat jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Regeln der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Insbesondere schuldet sie danach die anlage- und anlegergerechte Beratung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie des von Ihnen angebenden Anlagezweckes. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen Kunde und Vertriebsgesellschaft geschlossen werden. Die Vertriebsgesellschaft ist ferner gehalten darüber auch ein Protokoll zu führen.

Information über Vergütungen und Zuwendungen Dritter bei der Finanzanlagenvermittlung nach § 12a FinVermV

Die Vergütung des Beraters für eine Anlageberatung oder Vermittlung erfolgt im Falle einer Transaktion (Order) durch Zuwendungen des Produktgebers bzw. des Vertragspartners aus den Kosten des Produkts bzw. der Transaktion (Zuwendungen Dritter). Diese Zuwendungen dürfen vom Berater als Vergütung angenommen und behalten werden.

Beratung und Vermittlung von Versicherungen

Bei der Beratung zu und der Vermittlung von Versicherungsverträgen wird die Vertriebsgesellschaft mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen betraut. Hierunter fällt die Betreuung hinsichtlich von Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Krankenversicherungen usw. Die Erlaubnis wurde erteilt von der IHK des zuständigen Landkreises. Die Vertriebsgesellschaft ist im Versicherungsvermittlerregister eingetragen. Weitere Infos siehe oben.

Vergütung des Versicherungsmaklers

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Makler für die Vermittlungs- und Beratungstätigkeit eine Courtage in üblicher und von der Prämie abhängiger Höhe. Die Courtage ist von den Versicherern bereits bei der Prämienkalkulation berücksichtigt.

Abweichend hiervon kann auf Wunsch des Kunden die direkte Vergütung des Versicherungsmaklers durch ein vom Kunden zu zahlendes Honorar vereinbart werden. Die von dem Versicherungsmakler betreuten Versicherungsverträge werden dann auf der Basis courtagefreier Tarife abgeschlossen (sog. Nettoisierung). Die vom Versicherer berechnete Prämie enthält dann nur noch die Gefahrtragungsprämie, Verwaltungskosten sowie den Gewinnanteil des Versicherers. Eine solche gesonderte Vergütungsvereinbarung muss in jedem Fall ausdrücklich vereinbart werden. Andere Zuwendungen erhält der Versicherungsmakler nicht.

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten


Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Information zur Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art.6 TVO)

Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV werden die Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, in dem die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet werden.
Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.